Die neue europäische Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden, seit dem 9. Juli 2018 in Kraft, hat das übergeordnete Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95% gegenüber 1990 zu senken, mit Zwischenzielen 2030 und 2040. Die Richtlinie gilt sowohl für öffentliche als auch für private Gebäude.
Die Eckpfeiler der Richtlinie sind:
- die Förderung des Baus von nZEBs und von Gebäudesanierungen im nZEB-Standard, die Konsolidierung von speziellen Finanzierungsmöglichkeiten und die Berücksichtigung von Fragen wie dem „thermohygrometrischen Wohlbefinden“ in den Innenräumen, der Sicherheit im Brandfall und den seismischen Risiken.
- die Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien und intelligenten Technologien, um sicherzustellen, dass Gebäude effizient funktionieren; der "Intelligenzindikator" wird die Fähigkeit von Gebäuden messen, neue Technologien und elektronische Systeme zur Anpassung an die Bedürfnisse der Verbraucher zu nutzen.
- die Vereinfachung der Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen mit neuen, ehrgeizigeren Zielen im Bereich der Energie-Effizienz und mit selbstregulierenden Systemen, die die Temperatur in jedem Raum separat kontrollieren;
- Förderung der Entwicklung der Infrastruktur für die Elektromobilität.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie 2018/844/EU bis März 2020 umsetzen; der vollständige Wortlaut der Richtlinie ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-con-tent/EN/TXT/?toc=OJ%3AL%3A2018%3A156%3ATOC&uri=uriserv%3AOJ.L_.2018.156.01.0075.01.ENG